Privatpreise
Sehr geehrte Patienten,
wir, die Praxis Auszeit, passen unsere Privatpreise zum 01.11.2022 an.
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Unsere Preise befinden sich zwischen 1,1 und 1,8. Gleiches finden Sie bei den Ärzten, die nur privat abrechnen.
Dabei sei noch zu erwähnen, das die GKV nur Behandlungszeiten i.d.R. von 15 min. taxiert.
Diese Beinhaltet:
- das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans,
- die Hilfeleistungen des Therapeuten,
- die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten,
- die Regelbehandlungszeit,
- die erforderliche Nachruhe,
- die Verlaufsdokumentation
- sowie ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt,
- weitere Arbeiten hygienische Vor- und Nachbereitung des Raumes.
Wir in unserer Praxis wollen diesen Zeitdruck vermeiden und haben uns daher für eine Behandlungszeit von 25-30 min. entschieden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Rechnungen kürzen.
In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben. Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation beeinflussen den Steigerungssatz entsprechend. Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.
Zusammengefasst bedeutet das, dass private Krankenversicherungen nicht immer sämtliche Kosten für physiotherapeutische Behandlungen übernehmen. Die Deckung hängt vom gewählten Tarifmodell ab, dass Sie mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um zusätzliche Leistungen zu erhalten.
Beihilfeberechtigte Patienten und sollten beachten, dass Sie keine Vollversorgung durch ihre Beihilfeversicherung haben.
Auch gesetzlich versicherte Patienten müssen eine Zuzahlung für physiotherapeutische Behandlung leisten.
Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.